Bleaching Teil 2 – Was zu bedenken ist

Bevor die Entscheidung für eine Zahnaufhellung fällt, müssen ein paar Vorüberlegungen getroffen werden. Das Ergebnis ist grundsätzlich positiv, wie effektiv dieses ausfällt, kann im Einzelfall nicht vorausgesagt werden. Das bedeutet, die Zahnfarbe wird heller, man weiß aber nicht genau wie hell. Eine gewisse Nachdunklung nach Behandlungsabschluß ist üblich.
Zähne mit einem intakten Nerven können vorübergehend hypersensibel reagieren. Das bedeutet eine wieder nachlassende Empfindlichkeit, besonders gegenüber Kälteeinflüssen.
Restaurationen (Füllungen und Kronen) werden nicht gebleicht. Diese müssen gegebenen Falls neu angefertigt werden, um nicht unangenehm aufzufallen.
Weil es sich um ein kosmetisches Verfahren handelt und damit der Meinung vieler Versicherer nach „medizinisch nicht notwendig“ ist, werden die Kosten von diesen meistens nicht übernommen. Der Preis richtet sich nach individuellem Aufwand, bzw. Anzahl der gewünschten Sitzungen.
Eine gründliche professionelle Zahnreinigung (vgl. dazu den Beitrag „Frühjahrsputz“ vom 31.März 2014) ist vor dem Bleaching unerlässlich! Äußere Verfärbungen, die der Zahnoberfläche anhaften sind dringend vor Behandlungsbeginn zu entfernen. Manchmal stellen Patienten danach fest, dass Ihre natürliche Zahnfarbe wieder so schön zur Geltung kommt, dass sie gar kein Bleaching brauchen!

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